Jugendmedienstaatsvertrag

Häufig gestellte Fragen - JugendMedienStaatsVertrag (JMStV)

Häufig gestellte Fragen zum JugendMedienStaatsVertrag (JMStV 2011) :

Mit Bestimmtheit wird am 1. Januar 2011 der Jugendmedienschutz-Staatsvertrag (JMStV) in Kraft treten. Als CDU geführte Behörde bedanken wir uns herzlich bei unserem Kooperationspartner welcher sich einsichtig Koalitionszwängen gebeugt hat: "Seit wann wedelt der Schwanz mit dem Hund?" (Zitat: Helmut Kohl).

Auf dieser Seite veröffentlichen wir Antworten auf Fragen welche in diesem Zusammenhang häufig auftauchen. Dieses Informationsangebot ist in Stein gemeisselt und für deutsche Webmaster absolut bindend. Alle anderen - ausländischen - Webmaster dürfen nach wie vor machen was sie wollen. Wir werden lediglich den deutschen Internetraum maßregeln, und orientieren uns dabei an China. Einheitliche europäische Interessen zählen für uns hierbei gar nicht! Leider müssen wir Webseiten Betreiber, welche ihre ladungsfähige Anschrift in Deutschland aufgeben und ins Ausland gehen ziehen lassen. Wir hoffen dass wenige diesen einfachen Weg beschreiten, um so aus unserem exekutiven Zugriff zu flüchten. Intellektuell trauen wir eine solche Lösung - ausser uns selbst - ohnehin Niemandem zu.

 

Fragen :

Häufig gestellte Fragen - JugendMedienStaatsVertrag (JMStV)Muss ich nach JuSchG (JMStV) meinen Internetauftritt kennzeichnen?

Häufig gestellte Fragen - JugendMedienStaatsVertrag (JMStV) Kann ich eine Ausnahme beantragen um mein Angebot nicht kennzeichnen zu müssen?

Häufig gestellte Fragen - JugendMedienStaatsVertrag (JMStV)Wird meine Internetpräsenz nach Einführung des JuSchG deaktiviert?

Häufig gestellte Fragen - JugendMedienStaatsVertrag (JMStV)Als Webmaster bin ich verpflichtet meine Inhalte selbst zu klassifizieren. Wie soll ich da vorgehen?

Häufig gestellte Fragen - JugendMedienStaatsVertrag (JMStV)Ich habe so genannten "User generated Content". Wenn dort ältere Inhalte überarbeitet werden, muss ich immer wieder neu klassifizieren?

Häufig gestellte Fragen - JugendMedienStaatsVertrag (JMStV)Wer überwacht für mich den Content?

Häufig gestellte Fragen - JugendMedienStaatsVertrag (JMStV) Gibt es Alternativen zur Kennzeichnung meines Contents?

Häufig gestellte Fragen - JugendMedienStaatsVertrag (JMStV)Wo kann ich meinen Content zum crawlen für Jugendschutzprogramme anmelden?

Häufig gestellte Fragen - JugendMedienStaatsVertrag (JMStV)Welche wirtschaftlichen Interessen sind ausgenommen von der Kennzeichnungspflicht?

Häufig gestellte Fragen - JugendMedienStaatsVertrag (JMStV)Ich habe meine Webseite versehentlich falsch gekennzeichnet, mit welchen Bußgeld muss ich rechnen?

Antworten :
 

Häufig gestellte Fragen - JugendMedienStaatsVertrag (JMStV) Muss ich nach JuSchG (JMStV) meinen Internetauftritt kennzeichnen?

Ja. Es spielt keine Rolle welche Art von Webseite betrieben wird. Solange Sie als Webmaster eine in Deutschland ladungsfähige Anschrift haben, an welche die Abmahn-Anwälte Ihre Post zuschicken können, ist alles verfassungsmässig. Entscheidend ist, dass Ihnen ab dem 01.01.2011 gerichtliche Verfügungen zustellbar sind. Prüfen Sie aus diesem Grund noch vor dem 01.01.2011 Ihre Adressdaten bei allen gängigen Adresskartei-Sammlern.
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Häufig gestellte Fragen - JugendMedienStaatsVertrag (JMStV)Kann ich eine Ausnahme beantragen um mein Angebot nicht kennzeichnen zu müssen?

Sie können sehr wohl eine Ausnahme beantragen. Dafür gilt Ausnahmeregelungsparagraph § 2664 RMStV. In diesem Fall füllen Sie bitte anstehendes Formular 54E aus. Sollten Sie dazu keine Berechtigung haben, müssen wir Ihnen leider mitteilen dass Ihnen in in naher Zukunft eine Klage zugestellt wird. In diesem Fall hat unser bewährtes Bundestrojaner-System Sie bereits als Klassenfeind identifiziert!
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Häufig gestellte Fragen - JugendMedienStaatsVertrag (JMStV)Wird meine Internetpräsenz nach Einführung des JuSchG deaktiviert?

Nein. Es liegt in unserem Ermessen Bussgelder bis zu 50.000 € (interne Dienstanweisung: nicht unter 50.000 €) zu verhängen.  Einfacher können wir kaum mehr Kapital in den maroden Staatshaushalt schleusen. Es ist uns zwar möglich die betreffenden Webseiten löschen zu lassen, jedoch hat sich aufgrund von parlamentarischen Zwängen die Fraktion anders entschlossen.
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Häufig gestellte Fragen - JugendMedienStaatsVertrag (JMStV)Als Webmaster bin ich verpflichtet meine Inhalte selbst zu klassifizieren. Wie soll ich da vorgehen?

Als Modell soll die freiwillige Selbstkontrolle der Filmwirtschaft dienen.

Altersverifikationen : FSK 0, FSK 6,  FSK 12, FSK 16, FSK 18

Im Falle dass auch nur eine Ihrer vielen tausend Unterseiten unserer Meinung nach falsch klassifiziert wurde, werden wir diesen Verstoß umgehend an einen bekannten Abmahn-Anwalt unserer Wahl (gegen entsprechende prozentuale Beteiligung) überstellen. In diesem Fall garantieren wir Ihnen einen kurzen Gerichtsprozess und ein hohes Bussgeld.

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Häufig gestellte Fragen - JugendMedienStaatsVertrag (JMStV) Ich habe so genannten "User generated Content". Wenn dort ältere Inhalte überarbeitet werden, muss ich immer wieder neu klassifizieren?

Es freut uns, dass diese Frage immer wieder neu gestellt wird. Die Antwort ist: Ja.

Als Behörde für Internet haben wir jegliche Kosten gescheut etwas Eigenes zu entwickeln. Aber wir dürfen guten Gewissens mitteilen dass wir bei unseren Verbündeten in Übersee (Langley / Virginia) eine Engine gemietet haben um Änderungen feststellen zu können. Leider müssen wir eine Frist zum Entfernen dieser nicht altersgemässen Inhalte einräumen, welche sich aber - Dank unseres Koalitionspartners - auf wenige Stunden reduzieren liess.

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Häufig gestellte Fragen - JugendMedienStaatsVertrag (JMStV)Wer überwacht für mich den Content?

In erster Linie sind Sie als Webmaster eigenverantwortlich für Ihre Inhalte. Gegen eine Kostennote in Höhe von nicht weniger als einem für uns sehr lukrativen Gebührenbescheid (YPWWW-Modell: "You Pay What We Want", nach dem bewährten YWSWYG-Verfahren: "You Will See When You Get") übernehmen wir allerdings gerne die Klassifizierung Ihrer Inhalte. Da wir eine lange Warteliste haben bitten Sie bereits im Vorfeld um Verständnis. Aber seien Sie unbesorgt: wir kriegen Alle dran!

Hier in die Warteliste Eintragen

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Häufig gestellte Fragen - JugendMedienStaatsVertrag (JMStV)Gibt es Alternativen zur Kennzeichnung meines Contents?

Sollten Sie ein in Deutschland gehostetes Projekt betreiben und in unserem schönen Land leben, so können wir Ihnen im Rahmen von Kulanz etwas Besonderes anbieten. Wir die Möglichkeit eventuelle Bussgelder steuermindernd abzusetzen zu können. Das Länderfinanzbehörden haben sich gegen Gebühr bereit erklärt alle Buchungsvorgänge für unsere Behörde zu übernehmen. Bitte melden Sie Sich dazu mit Ihrer Steuernummer bei Ihrem Finanzamt unter der Referenznummer: 090220838763. Wenn Sie also schon unaufgefordert mit Talern winken werden wir nicht Nein sagen. Mit Ankündigung des Ankaufs von Steuer CDs hat sich diese Vorgehensweise bereits bestens bewährt.
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Häufig gestellte Fragen - JugendMedienStaatsVertrag (JMStV)Wo kann ich meinen Content zum crawlen für Jugendschutzprogramme anmelden?

Wie unter Punkt "ich habe so genannten "User generated Content". Wenn dort ältere Inhalte überarbeitet werden, muss ich immer wieder neu klassifizieren?" beschrieben arbeiten wir eng mit unserem Bündnispartner zusammen. Wir freuen uns Ihnen hierzu das "Auto-Kassifizierungs-Interface" bereit stellen zu können, mit welchem Sie Inhalte von uns automatisiert erneut überprüfen lassen können: Webseite hier prüfen
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Häufig gestellte Fragen - JugendMedienStaatsVertrag (JMStV)Welche wirtschaftlichen Interessen sind ausgenommen von der Kennzeichnungspflicht?

In Zusammenarbeit mit den grossen Interessenverbänden der Musikindustrie und der Filmwirtschaft sowie den ehrenwerten Zeitungsverleger-Familien, war es uns möglich diese Behörde ohne Aufwand von Steuergeldern zu gründen. Daher bitten wir um Verständniss, dass wir von derartigen Sperrgesetzen nur unsere höchst geschätzten Lobbyisten ausklammern und mit mehr als weitreichenden Sonderrechten ausstatten. Während alle sonstigen Webseiten bis 22.00 Uhr in Deutschland offline sein werden, können wir unseren Bündnispartnern garantieren dass deren vermarktungsaffiner Traffic gesteigert wird. Soweit unser Plan. Selbstverständlich haben wir den Lobbyisten dazu Garantien ausgesprochen. Wie sonst könnten wir dauerhaft unseren Einfluß auf die Pressearbeit einfordern?
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Häufig gestellte Fragen - JugendMedienStaatsVertrag (JMStV)Ich habe meine Webseite versehentlich falsch gekennzeichnet, mit welchen Bußgeld muss ich rechnen?

Der Gesetzgeber hat eingeräumt dass derartige Verstösse Bussgelder in Höhe von 50.000 € rechtfertigen. Wir gewähren Sammelrabatte und ziehen diese Bussgelder mit der regulären Steuerschätzung ein.
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